Freistaat Bayern stellt Energie-Härtefallhilfen für Unternehmen zur Verfügung

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Was bereits seit November 2022 angekündigt wurde, wird nun Realität – die Energie-Härtefallhilfen für Unternehmen gingen am 6. März 2023 an den Start.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium stellt ab sofort Härtefallhilfen für Unternehmen und Selbständige zur Verfügung, wenn diese aufgrund der Energiekrise eine Existenzgefährdung riskieren müssten.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitenden und maximal 50 Mio. Euro Umsatz oder maximal 43 Mio. Euro Bilanzsumme.

Auch Kleinstunternehmen oder Selbständige sowie Freiberufler zählen als KMU.

Wo kann Antrag gestellt werden?

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat eine spezielle Webseite zur Energie-Härtefallhilfe ins Leben gerufen, auf der alle Detailinfos und auch die Onlineplattform zur Antragstellung beschrieben wird. Dort finden sich auf FAQs und Ansprechpartner.

Fazit

Auch wenn die Energiekrise sich im Frühjar 2023 nicht mehr so drastisch darstellt wie im Herbst 2022, ist es ein gutes Signal, dass Unternehmen im Fall des Falles auf staatliche Unterstützung hoffen können. Dennoch zeigt sich, dass insbesondere Förderungen oder wie in diesem Falle Billigkeitsleistungen nicht einfach von heute auf morgen etabliert werden können. 

Nachdem für eine derartige Leistung unzählige Voraussetzungen geschaffen werden müssen (Designierung einer Bewilligungsbehörde, Antragsportal etablieren, Regeln aufstellen und mit allen Beteiligten abklären, Betroffene und Verbände anhören, Prüfsysteme entwickeln, etc.), ist es dennoch erstaunlich wie schnell hier reagiert wurde.

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Foto von Riccardo Annandale auf Unsplash