
Bewilligungszeitraum, Förderzeitraum, Projektzeitraum – Was ist was?
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Wenn man Projektförderungen durchführt, stößt man immer wieder auf Begriffe wie „Bewilligungszeitraum“, „Förderzeitraum“ oder „Projektzeitraum“. Dies kann insbesondere für Anfängerinnen und Anfänger sehr verwirrend sein, denn teils werden diese Begriffe auch von Behörden synonym verwendet, können aber je nach Nutzung unterschiedliche Bedeutung haben.
Der Bewilligungszeitraum
In der Regel ist der Begriff des Bewilligungszeitraums der am meisten verwendete Zeitbegriff bei staatlichen (Land, Bund, EU) aber teils auch kommunalen Förderungen.
Wie sich bereits am WOrt erkennen lässt, stellt der Bewilligungszeitraum den Zeitraum dar, für das das jeweilige beantragte Projekt von der Behörde bewilligt wurde, also mittels Bescheid eine Genehmigung zur Durchführung erteilt wurde.
Definition
Bei Förderungen des Freistaates Bayern findet sich eine entsprechende Definition in den Verwaltungsvorschriften (VV) zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO). Dort lautet es in VV Nr. 4.2 bzw. 4.2.5:
Der Zuwendungsbescheid muss insbesondere enthalten:
- den Bewilligungszeitraum; das ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Zuwendungsempfänger Rechtsgründe für die Leistung von zuwendungsfähigen Ausgaben schaffen darf; (...)
Diese etwas sperrige Aussage definiert den Bewilligungszeitraum also als den Zeitraum, in dem der Förderempfänger bzw. Antragsteller kurz gesagt von der Behörde ermächtigt wird, Ausgaben zu tätigen und Verträge abzuschließen, die in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Es dürfen innerhalb des Zeitraums also sogenannte zuwendungsfähige Ausgaben generiert werden.
Projektzeitraum
Beim Projektzeitraum handelt es sich um keinen fest definierten zeitlichen Begriff, denn es ist wohl der aus Behördensicht schwammigste Begriff für den Zeitraum in der ein Projekt stattfindet.
Der Projektzeitraum ist also wie erwähnt und wenig verwunderlich der Zeitraum, in dem das jeweilige geförderte Projekt tatsächlich durchgeführt wird, d.h. stattfindet.
Der Begriff ist jedoch ungenau, und häufig entstehen Kommunikationsfehler zwischen Projektträger und Behörde. Es ist nämlich nicht definiert, ob eine Vorbereitungszeit (z.B. zum kaufen von Material, Abschluss von Verträgen oder inhaltlicher Vorbereitung) und eine eventuelle Nachbereitungszeit (z.B. Ausstellen von Lehrgangszeugnissen, Rechnungsbegleichung, Vertragsbeendigungen, etc.) davon umfasst ist.
Förderzeitraum/Förderperiode
Der Begriff des Förderzeitraums bzw. das Synonym der Förderperiode kommt häufig in Zusammenhang mit Förderrichtlinien oder anderen Förderregularien (z.B. Förderausschreiben) vor. Meistens wird als Förderzeitraum/Förderperiode der Zeitraum definiert, in der eine bestimmte Förderung bzw. ein Förderprogramm zur Verfügung steht. Vor allem bei zeitlich begrenzten Förderungen wird in offiziellen Ausschreibungen und Dokumenten ein Förderzeitraum/Förderperiode angegeben. Diese Zeiträume können je nach Fördergeber stets unterschiedlich sein. So nutzt beispielsweise die EU bei Förderungen häufig 7-Jahres-Zeiträume. In der Regel sind Förderzeiträume auch an die staatlichen oder kommunalen Haushaltslaufzeiten gekoppelt, d.h. ein Förderzeitraum kann auch ein oder zwei Jahre betragen. Nach Ablauf des Förderzeitraums muss die jeweilige Behörde bzw. der Fördergeber entscheiden, ob und mit welchen Regularien ein etwaiger neuer Förderzeitraum anschließt.
Maßnahmezeitraum
Dieser Begriff taucht häufig bei Projekten auf, bei denen eine Betonung auf der Unterscheidung vom finanziellen Bewilligungszeitraum (siehe oben) und dem Zeitraum der inhaltlichen Durchführung gelegt wird. Als Maßnahmezeitraum wird in diesem Verständnis häufig der Zeitraum bezeichnet, in dem das Projekt oder die Maßnahme inhaltlich durchgeführt wird.
Wie Sie sehen, könnte man hierfür auch Projektzeitraum (siehe oben) sagen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass Bewilligungszeitraum identisch sein können, oder aber auch auseinanderfallen.
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